Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums. Sie beinhalten Vorgaben für alle EDV-Systeme, die steuerrelevante Daten direkt oder indirekt bearbeiten.
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