Die Common Foreign and Security Policy (CFSP) Liste ist eine regelmäßig aktualisierte Sanktionsliste der Europäischen Union (EU). Viele dieser Verordnungen basieren auf Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (wie z.B. die Maßnahmen gegenüber Russland, Nordkorea oder Syrien). Alle deutschen Unternehmen unterliegen im Rahmen der internationalen Terrorabwehr der EG-Terrorismusverordnung und sind rechtlich dadurch verpflichtet, mit dieser EU-Sanktionsliste zu arbeiten.

Wenn ein Unternehmen mit der CFSP-Liste arbeiten muss, gibt es eine Reihe wichtiger Punkte, die es zu beachten gilt, um sicherzustellen, dass das Unternehmen nicht gegen EU-Recht verstößt.

Was ist die CFSP-Liste?

Die CFSP-Liste oder auch EU-Sanktionsliste ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis mit Personen, Organisationen und Unternehmen für die Sanktionen erlassen wurden und denen wirtschaftliche Ressourcen entzogen wurden. Es ist untersagt mit ihnen Geschäfte zu machen. Das bedeutet, der Import und Export von Waren sowie Außenwirtschafts- und Handelsbeziehungen sind verboten. Das Arbeiten mit der CFSP-Liste gilt dabei verpflichtend für jedes in der EU ansässige Unternehmen oder Firmen, die unter dem EU-Recht organisiert sind. Unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsort sind die Sanktionen gegenüber den aufgelisteten Personen zu beachten. Das gilt also auch für Geschäfte innerhalb Deutschlands. Im Vergleich dazu, richtet sich zum Beispiel ein Embargo nur gegen ein bestimmtes Land.

Die CFSP-Liste ist eine Sanktionsliste der Europäischen Union (EU), in der Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt sind, die an terroristischen Handlungen, Menschenrechtsverletzungen oder anderen Handlungen, die die internationale Stabilität und Sicherheit gefährden, beteiligt sind. Unternehmen, die mit der CFSP-Liste arbeiten müssen, sollten sich bewusst sein, dass es einige wichtige Punkte zu beachten gilt, um nicht gegen EU-Recht zu verstoßen und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Bisher gibt es weltweit insgesamt 33 Sanktionslisten, von denen die CFSP-Liste eine der wichtigsten ist. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Liste in nationales Recht umzusetzen und sicherzustellen, dass Unternehmen und Personen, die mit der Liste arbeiten, die Vorschriften einhalten.

Einfluss der EU-Sanktionsliste auf Unternehmen

Die EU-Sanktionsliste hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die in der EU tätig sind. Unternehmen, die mit der Sanktionsliste arbeiten, müssen sicherstellen, dass sie keine Geschäfte mit Personen oder Organisationen tätigen, die auf der Liste stehen oder mit ihnen in Verbindung stehen. Verstöße können schwerwiegende Folgen haben, wie z.B. hohe Geldstrafen und den Verlust des Zugangs zu EU-Märkten. Darüber hinaus kann es zu einem Imageschaden und einem Verlust des Vertrauens von Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren kommen.

Was sollten Unternehmen bei der Arbeit mit der EU-Sanktionsliste beachten?

Das Wichtigste für Unternehmen, die mit der CFSP-Liste arbeiten müssen, ist die Einhaltung der EU-Vorschriften. Unternehmen müssen ihre Geschäftspartner sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass diese nicht auf der Sanktionsliste stehen, bevor sie mit ihnen Geschäfte tätigen. Eine regelmäßige Überprüfung der Geschäftspartner kann dazu beitragen, Verstöße zu vermeiden. Die Überprüfung kann durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durch externe Dienstleister oder durch den Einsatz einer Software direkt im eigenen Unternehmen erfolgen.

Wann und wie ist die EU-Sanktionsliste zu prüfen?

Es gibt keine vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeitpunkte oder Zeiträume, aber da die Nutzung der CFSP-Liste zwingend einzuhalten ist, wird eine regelmäßige Prüfung empfohlen.

Idealerweise erfolgt vor dem Abschluss von Verträgen, bei der Erstellung eines Angebots oder sogar schon beim Erstkontakt eines Interessenten eine Prüfung des öffentlich zugänglichen Verzeichnisses. Also eine sofortige Überprüfung bei Adressanlagen und Adressverwendungen. Aber auch der Abgleich der Stammdaten, soll in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal im Monat erfolgen. Dabei kann die Überprüfung durch eigene Mitarbeiter, Drittanbieter oder einer geeigneten Software erfolgen. Zudem besteht bei jedem „Treffer“ eine Meldepflicht an die zuständige Behörde und jegliche Geschäftsbeziehungen müssen sofort unterbunden werden.

Hinweis: Mit einem Prüfprotokoll können Sie nachweisen, dass geprüft wurde. Das ist für den Fall wichtig, wenn ein Eintrag nicht gefunden werden konnte und Sie trotzdem einen Verstoß begangen haben.

Verstöße und Konsequenzen

Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass Verstöße gegen die EU-Sanktionsliste schwerwiegende Konsequenzen haben können. Die EU kann Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, mit hohen Geldbußen belegen, mehrjährige Haftstrafen aussprechen und den Zugang zu den EU-Märkten verwehren. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass jede unmittelbare und mittelbare Unterstützung ein Verstoß gegen die EU-Sanktionen darstellt und selbst Vertragsverhandlungen sind schon verboten. Dabei haftet die Geschäftsführung persönlich. Unabhängig davon, wer im Unternehmen für den Verstoß verantwortlich war.

Es ist daher sehr wichtig, dass die Vorschriften sorgfältig eingehalten werden und die Einhaltung regelmäßig überwacht wird.

Software zur Überprüfung der EU-Sanktionsliste

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Das Modul übernimmt für Sie vollautomatisiert die zeitaufwendige Überprüfung der aktuellen CFSP-Liste und sorgt damit in vielen Prozessen für mehr Sicherheit. Zu den Prozessen zählen:

  • Prüfung von Stammdaten der Geschäftspartner
  • Lieferantendaten für den Einkauf
  • Anlage von Sammelbestellungen
  • Auswahl von Kunden im Verkauf
  • Auswahl von Kunden bei der Auftragsanlage
  • Erstellung von Lieferscheinen

Damit minimiert eEvolution das Risiko von Sanktionsverstößen und schützt Ihr Unternehmen vor möglichen Strafen und Reputationsschäden.

Fazit

Im Rahmen der Compliance-Programme sollten Unternehmen die CFSP-Liste oder auch EU-Sanktionsliste regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht versehentlich gegen Sanktionen verstoßen. Die manuelle Prüfung der EU-Sanktionsliste bringt dabei viele Nachteile mit sich und kann durch den Einsatz geeigneter Software umgangen werden. Automatische Prozesse helfen bei der Einhaltung der Anforderungen und entlasten Ihre Mitarbeiter.

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In diesem Whitepaper werden die grundlegenden Schritte für die Durchführung einer Inventur in eEvolution beschrieben, eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Prozesse und Dialoge finden Sie in der eEvolution-Hilfe zur Inventur oder im WIKIERP.

Sanktionslisten mit eEvolution 2023 (PDF)

Mit der Modulerweiterung „Sanktionslisten“ (Modulnummer 1116) können Namen und Adressen von Kunden und Lieferanten sowohl in den Stammdaten als auch in Angeboten, Aufträgen und Bestellungen gegen die von der Europäischen Union (EU) veröffentlichten Sanktionslisten abgeglichen werden.
Erfahren Sie mehr darüber in unserem Tutorial.

Mirco Rennich

Ihr Ansprechpartner

Tobias Kunitz – Unser Spezialist rund um Shopware und dem eEvolution ERP

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