Der Onlinehandel steht 2026 vor umfassenden Veränderungen. Neue EU-Verordnungen, aktualisierte Verbraucherrechte und strengere Anforderungen an Transparenz und Produktinformationen führen dazu, dass für Shopbetreiber zusätzliche Informationspflichten, technische Anforderungen und neue Dokumentationsprozesse entstehen.
Händler sollten die neuen Regeln frühzeitig prüfen, da viele rechtliche Änderungen systemseitige Anpassungen in Shop, ERP und Dokumentenmanagement erfordern. Wir zeigen Ihnen, was Sie 2026 alles beachten müssen.
Zeitplan: Rechtliche Änderungen im Onlinehandel 2026
Die Änderungen in diesem Jahr sind umfassend und viele Themen erfordern einen gewissen Vorlauf. Daher haben wir Ihnen eine Übersicht der Termine erstellt und eine Empfehlung ergänzt, wann sich Shop-Betreiber spätestens mit dem Thema auseinandersetzen sollten.
| Thema | Gesetzlicher Stichtag | Empfohlener Start der Umsetzung | Warum dieser Vorlauf? |
|---|---|---|---|
| EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) | 30.06.2026 (für KMU) | Januar 2026 | Stammdaten müssen im ERP/PIM um Felder für Herkunftsnachweise erweitert werden; Kommunikation mit Lieferanten nötig. |
| Widerrufsbutton (§ 356a BGB) | 19.06.2026 | März 2026 | Erfordert Frontend-Änderungen im Checkout und eine Anpassung der Bestätigungs-E-Mails sowie der Archivierung im DMS. |
| Recht auf Reparatur | 31.07.2026 | März 2026 | Einholung von Reparatur-Informationen und Ersatzteillisten bei Herstellern; Integration auf den Produktdetailseiten. |
| KI-Kennzeichnung (AI Act) | 02.08.2026 | Mai 2026 | Inventur aller genutzten KI-Tools (Chatbots, Bildgeneratoren); Implementierung von Hinweistexten oder Wasserzeichen. |
| Gewährleistungs- & Garantielabel | 27.09.2026 | Juni 2026 | Umstellung der Produktseiten auf das neue EU-Design; Prüfung, ob Herstellergarantien korrekt hinterlegt sind. |
| Anti-Greenwashing Regeln | 27.09.2026 | Juni 2026 | Audit aller Werbeclaims („nachhaltig“ etc.); kritische Prüfung von Zertifikaten, um Abmahnungen zu vermeiden. |
| Digitaler Produktpass (DPP) | Ab 2026 (Aufbau) | Herbst 2026 | Erste Vorbereitungen für 2027 (Start Batterien); Schnittstellen für QR-Codes am Produkt/im Shop planen. |

Widerrufsbutton im Onlinehandel
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshops einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Die Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die ein vereinfachtes Widerrufsverfahren vorschreibt. Deutschland setzt diese Vorgabe über einen neuen § 356a BGB um.
Der Button muss deutlich sichtbar sein und den Widerruf ohne Umwege oder Registrierung auslösen. Nach dem Buttonklick ist eine Bestätigungsseite anzuzeigen, ergänzt um eine unmittelbare Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, üblicherweise per E-Mail. Zusätzlich muss der Widerruf im System technisch nachvollziehbar dokumentiert werden.
Für die Praxis bedeutet das
- Anpassung des Frontends, damit der Button dauerhaft zugänglich ist.
- Durchgängige Abbildung im ERP für saubere Retouren- und Zahlungsprozesse.
- Revisionssichere Dokumentation im DMS oder ECM.
Wer die Anforderungen frühzeitig prüft, erleichtert die technische Umsetzung und minimiert rechtliche Risiken.

Kennzeichnungspflichten für KI-Systeme
Mit dem europäischen AI Act treten ab dem 2. August 2026 weitere verbindliche Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme in Kraft. Bereits 2025 trat ein Verbot für KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko in Kraft und Governance-Regeln und die Verpflichtungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck wurden wirksam. Ziel ist es, Nutzern klar zu machen, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen.
Das bedeutet für Onlineshops
- Systeme wie Chatbots oder virtuelle Assistenten müssen klar als KI gekennzeichnet sein.
- Generierte oder manipulierte Texte, Bilder oder Videos müssen als KI-basiert erkennbar sein, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist.
- Wenn KI Inhalte priorisiert oder Empfehlungen erstellt, müssen Nutzer darüber informiert werden.
- Shops müssen dokumentieren, welche KI-Systeme im Einsatz sind und welche Risiken sie bergen.
Die grundlegenden Pflichten stehen fest, doch technische Details, wie z.B. Form und Gestaltung der Kennzeichnung, mögliche Icons, maschinenlesbare Markierungen oder branchenspezifische Leitlinien, werden noch von EU-Gremien und nationalen Behörden konkretisiert.

Recht auf Reparatur
Mit der Reparaturrichtlinie (EU) 2024/1799 werden muss die Bundesregierung ab dem 31. Juli 2026 mehr Transparenz und klare Informationsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführteinführen. In erster Linie sind Hersteller in der Pflicht, Händler müssen jedoch die Aussagen zur Reparierbarkeit, zu verfügbaren Ersatzteilen und zur erwartbaren Produktlebensdauer nachvollziehbar bereitstellen.
Die Vorgaben betreffen vor allem Elektro- und Haushaltsgeräte sowie weitere Produktgruppen, für die bereits Ökodesign-Regeln bestehen. Im Shop müssen diese Angaben direkt auf der Produktseite verfügbar sein, damit Kundinnen und Kunden vor dem Kauf erkennen können, ob ein Produkt langfristig wirtschaftlich reparierbar ist.
In der Praxis bedeutet das
- Benennung von Ersatzteilen und deren Verfügbarkeit über definierte Zeiträume.
- Hinweise auf bekannte Reparaturmöglichkeiten oder typische Defekte.
- Angaben zur voraussichtlichen Lebensdauer, sofern sie durch Herstellerinformationen belegbar sind.
- Verknüpfung mit bestehenden Ökodesign-Informationen, sobald diese für das jeweilige Produkt offiziell bereitstehen.
Die Detailvorgaben für die Darstellung, z.B. einheitliche Icons oder standardisierte Lebensdauerangaben, werden noch durch nationale Umsetzung und technische Leitlinien konkretisiert.
Entwaldungsverordnung (EUDR) für bestimmte Produktgruppen
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Rohstoffe und davon abgeleitete Produkte nur dann in der EU zu verkaufen, wenn ihre Lieferketten nachweislich entwaldungsfrei sind. Die Verordnung betrifft unter anderem Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk sowie zahlreiche daraus hergestellte Waren wie Möbel, Papierprodukte oder Schokolade.
Für den Onlinehandel ist die EUDR relevant, wenn Händler solche Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen oder importierte Ware verkaufen. Die Verordnung gilt für große Unternehmen ab Ende 2025 und für kleine Händler ab 30. Juni 2026. Im Shop müssen diese Waren künftig mit geprüften Lieferketten und einer hinterlegten Sorgfaltspflichterklärung dokumentiert sein.
Für Onlineshops bedeutet das
- Hinterlegung einer Sorgfaltspflichterklärung vor dem Inverkehrbringen, wenn der Händler selbst Importeur ist.
- Bereitstellung geprüfter Herkunftsnachweise durch Lieferanten, insbesondere bei Holz-, Kaffee-, Kakao- oder Palmölprodukten.
- Prüfung von Produktgruppen im Sortiment, die unter die EUDR fallen, und Anpassung der Stammdaten in ERP/PIM.
- Abstimmung mit Fulfillment-Partnern, wenn diese Importprozesse abwickeln oder Waren bei Drittanbietern beschaffen.

Gewährleistungs- und Garantielabel
Ab dem 27. September 2026 müssen Onlineshops klare Hinweise zur gesetzlichen Gewährleistung geben. Grundlage ist die Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie (EU) 2024/825 (kurz: EmpCo-Richtlinie), die Händler verpflichtet, Verbraucher bereits vor dem Kauf deutlich über die gesetzlichen Mängelrechte zu informieren.
Auf Produktseiten muss künftig ein standardisierter Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung erscheinen. Dieser informiert darüber, dass Konsumentinnen und Konsumenten bei Mängeln Anspruch auf kostenlose Nachbesserung, Ersatz oder Erstattung haben. Zusätzlich gilt für Produkte mit freiwilliger Herstellergarantie ein neues EU-Garantielabel, das in harmonisierter Form die Dauer und Art der Garantie ausweist.
Für Händler bedeutet das
- Anpassung der Produktdetailseiten und Preisinformationen.
- Hinterlegung der Garantie- und Gewährleistungsdaten im ERP oder PIM.
- Vermeidung widersprüchlicher oder missverständlicher Werbeversprechen.
Die neuen Vorgaben erhöhen die Transparenz und schaffen europaweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Gewährleistungs- und Garantieangaben im E-Commerce.

Strengere Regeln gegen Greenwashing
Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 treten ab dem 27. September 2026 zudem verschärfte Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Kraft. Ziel ist eine verlässliche und belegbare Kommunikation ökologischer Produktmerkmale.
Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig hergestellt“ dürfen nur verwendet werden, wenn sie durch geprüfte Nachweise belegt sind. Das betrifft Produktbeschreibungen, Labels und Werbetexte.
In der Praxis bedeutet das
- Jede Umweltaussage benötigt klare Belege wie Zertifikate oder technische Daten.
- Allgemeine Formulierungen sind nur zulässig, wenn sie eindeutig definiert und belegbar sind.
- Umweltlabels müssen auf anerkannten Zertifizierungen beruhen.
- Material- und Nachhaltigkeitsangaben müssen korrekt und konsistent sein.
- Relevante Informationen müssen direkt auf der Produktseite ersichtlich sein.
Einzelne Ausgestaltungsschritte, wie z.B. branchenspezifische Standards für bestimmte Umweltaussagen, werden derzeit noch auf EU- und nationaler Ebene konkretisiert. Die grundlegenden Pflichten und das Inkrafttreten 2026 sind jedoch abschließend geregelt.

Echtheitsnachweise und klare Prüfmechanismen für Bewertungen
Für Bewertungen gelten bereits heute strenge gesetzliche Vorgaben. Grundlage ist die europäische Omnibus-Richtlinie 2019/2161, die in Deutschland im UWG umgesetzt wurde. Sie verpflichtet Händler dazu, transparent darzustellen, wie Bewertungen geprüft werden und ob sie von tatsächlichen Kundinnen und Kunden stammen.
Die EU verschärft diese Anforderungen durch ergänzende Regeln der EmpCo-Richtlinie, die ab Herbst 2026 verbindlich werden und besonders Nachhaltigkeitsaussagen im Kontext von Bewertungen betreffen.
Für Onlineshops bedeutet das
- Händler müssen offenlegen, ob und wie die Echtheit von Bewertungen überprüft wird.
- Gekaufte, fingierte oder selektiv ausgeblendete Bewertungen sind unzulässig.
- Informationen zum Prüfverfahren müssen für Kundinnen und Kunden gut sichtbar verfügbar sein.
- Wenn Bewertungen für Umwelt- oder Produktversprechen herangezogen werden, müssen diese geprüft und belegbar sein.
Die wesentlichen rechtlichen Anforderungen stehen fest. Ergänzende Klarstellungen zu Nachhaltigkeits- und Umweltbezügen in Bewertungen werden im Zuge der nationalen Umsetzung der EmpCo-Richtlinie erwartet.

Digitaler Produktpass: Neue Transparenzanforderungen
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein zentrales Element der europäischen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR). Er soll künftig detaillierte Informationen zum gesamten Lebenszyklus eines Produkts bereitstellen, darunter Materialzusammensetzung, Reparierbarkeit, Energieeffizienz und Umweltwirkungen. Die ersten technischen Grundlagen und Registersysteme werden ab 2026 aufgebaut.
Mittelfristig müssen digitale Produktdaten strukturiert vorgehalten und über QR-Codes oder digitale Schnittstellen zugänglich gemacht werden. Auch wenn 2026 noch keine umfassende Verpflichtung für alle Produktgruppen entsteht, ist die technische Vorbereitung zentral.
Für Händler bedeutet das
- Anbindung an künftige DPP-Register oder Datenquellen, sobald diese produktgruppenspezifisch freigeschaltet sind.
- Bereitstellung digitaler Produktdaten über QR-Codes oder direkte Verlinkungen auf Produktdetailseiten.
- Strukturierung von Material-, Reparatur- und Lebenszyklusdaten im ERP- oder PIM-System.
- Prüfung des Sortiments, ob es zu den ersten verpflichteten Produktgruppen gehört (zunächst Batterien, später Textilien und Elektronik).
Die technischen Spezifikationen für das EU-weite DPP-Register, einheitliche Datenformate und die verbindliche Umsetzung im Shop Frontend werden derzeit finalisiert. Klar ist jedoch, dass der DPP schrittweise verpflichtend wird und Händler künftig umfassendere Produktinformationen in digitaler Form bereitstellen müssen.

Regulatorische Dynamik im E-Commerce
Neben den feststehenden Änderungen für 2026 zeichnen sich weitere Entwicklungen ab, die den Onlinehandel in den kommenden Jahren beeinflussen werden. Die Reform des europäischen Zahlungsverkehrsrahmens (PSD3 und die neue Payment Services Regulation) wird zu strengeren Anforderungen an Sicherheit und Transparenz im Checkout führen. Die aktuell diskutierten Anpassungen im Datenschutz- und Trackingrecht streben eine Vereinheitlichung von Einwilligungen und Cookie-Regelungen an.
Auch wenn diese Vorgaben erst später wirksam werden, lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf die Auswirkungen für Prozesse, Systeme und Compliance. Wir werden Sie weiterhin informieren und stets auf die neuen rechtlichen Anpassungen hinweisen.
