Bis 1. Mai Vollständigkeitserklärung 2016 für Verpackungen
Der Mai ist nicht nur Abgabemonat für die Steuererklärung: Unternehmen, die 2016 große Mengen an Verkaufsverpackungen in Umlauf gebracht haben, müssen ihre Vollständigkeitserklärungen für das vergangene Jahr bei der IHK abgeben – und das spätestens bis 1. Mai 2017. Die Verpackungsverordnung verpflichtet neben Produzenten und Importeuren auch Online-Shopbetreiber, die ... [weiterlesen]