Die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist kein fernes Zukunftsthema mehr. Mit der EU-Verordnung 2025/40 gilt ein einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen steigen damit die Anforderungen an Transparenz, Nachweisfähigkeit und Datenqualität entlang der Verpackungsprozesse.
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 grundsätzlich unmittelbar. Zahlreiche Pflichten gelten bereits, während weitere Anforderungen, unter anderem zu Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Mehrwegquoten, gestaffelt in den kommenden Jahren hinzukommen. Welche Vorgaben bereits konkret anzuwenden sind, hängt von der jeweiligen Rolle, Verpackungsart und einzelnen Übergangsregelung ab.
In Deutschland wurde das VerpackDG (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz) am 17. Juli 2026 verkündet, welches den nationalen Gestaltungsrahmen regelt. Es ist am 12. August 2026 in Kraft getreten und hat das bisherige VerpackG (Verpackungsgesetz) abgelöst.
Dieser Beitrag gibt dafür eine erste Orientierung: sachlich, praxisnah und ohne eine rechtliche Einzelfallberatung zu ersetzen.
Bin ich betroffen – und was ist jetzt konkret zu tun?
Ob ein Unternehmen von der PPWR betroffen ist, hängt nicht pauschal von der Branche ab, sondern von seiner konkreten Rolle im Verpackungsprozess. Wer Waren verpackt, Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, importiert, Eigenmarken vertreibt oder grenzüberschreitend verkauft, sollte seine Pflichten prüfen. Das gilt besonders für Großhandel, B2B- und E-Commerce-Handel, Produktion und Ersatzteilgeschäft.
Handwerklich geprägte oder stark dienstleistungsorientierte Unternehmen ohne Warenversand stehen häufig weniger im Zentrum der Regelung. Eine pauschale Entwarnung wäre dennoch zu kurz gegriffen: Schon Ersatzteilversand, Onlinehandel oder eigene Produktlinien können eine nähere Prüfung erforderlich machen.
Checkliste: Wann sollten Unternehmen genauer prüfen?
| Prüfen? | Typische Konstellationen | Warum relevant? |
|---|---|---|
| Ja | Sie verpacken Waren selbst oder bringen Verpackungen erstmals in Verkehr. | Mögliche Hersteller- bzw. Producer-Rolle mit Nachweis- und Meldepflichten. |
| Ja | Sie handeln mit Eigenmarken, importieren Waren oder verkaufen grenzüberschreitend. | Rollen, Registrierungen und Verantwortlichkeiten können je Zielland abweichen. |
| Ja | Sie betreiben E-Commerce, B2B-Versand oder regelmäßigen Ersatzteilversand. | Versand- und Produktverpackungen müssen häufig länderbezogen betrachtet werden. |
| Ja | Sie stellen Verpackungen, Kartons, Flaschen, Beutel etc. her oder liefern Rohmaterial für Verpackungen. | Mögliche Lieferanten-Rolle mit eigenen Informations-Pflichten. |
| Eher nein | Sie nutzen Verpackungen nur intern und bringen keine verpackten Waren an Kunden in Verkehr. | Die Betroffenheit kann geringer sein, sollte aber anhand der konkreten Prozesse geprüft werden. |
Weiterführende Orientierung: Für eine vertiefende Einordnung können Unternehmen ergänzend das DIHK-Merkblatt zur neuen europäischen Verpackungsverordnung heranziehen. Die eigene Betroffenheit sollte dennoch immer anhand der konkreten Rolle, Vertriebswege und Verpackungsprozesse geprüft werden; der Hinweis ersetzt keine rechtliche Einzelfallbewertung.

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Welche Pflichten und Datenanforderungen entstehen?
Mit der PPWR rücken Verpackungen stärker in den Fokus dokumentierter Unternehmensprozesse. Betroffene Unternehmen müssen wissen, welche Verpackungen sie verwenden oder in Verkehr bringen, und die jeweils relevanten Anforderungen nachweisen können. In der Praxis entsteht daraus vor allem eine Datenaufgabe: Je nach Rolle und Verpackungsart müssen Material-, Mengen-, Lieferanten-, Länder-, Konformitäts- und Nachhaltigkeitsinformationen nachvollziehbar verfügbar sein.
Anspruchsvoll wird die Umsetzung, wenn Informationen nicht zentral vorliegen: etwa fehlende Verpackungsgewichte, uneinheitliche Materialangaben, verstreute Lieferantennachweise oder nur indirekt ableitbare Länderbezüge. Deshalb sollten Unternehmen Rollen und Absatzländer prüfen, Verpackungs-, Artikel- und Lieferantendaten zusammentragen sowie interne Zuständigkeiten für Datenpflege, Lieferantenkommunikation und Meldeprozesse klären.
Wenn die eigene Prüfung ergibt, dass ein Unternehmen unter verpackungsrechtliche Pflichten fällt, sollte es nicht nur allgemein informiert sein, sondern kurzfristig handlungsfähig werden. Dazu gehören vor allem drei Fragen: Welche Verpackungen bringen wir in welchem Land in Verkehr? Welche Mengen, Materialien und Nachweise können wir belastbar auswerten? Und welche Registrierungs-, Systembeteiligungs- oder Meldepflichten ergeben sich daraus?
Überblick: Mögliche Handlungsfelder und Abhängigkeiten
| Handlungsfeld | Was jetzt zu klären oder zu erfassen ist? |
|---|---|
| Rolle und Länder | Prüfen, ob das Unternehmen Lieferant, Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber, Endvertreiber oder Fulfillment-Dienstleister ist und in welchen EU-Mitgliedstaaten Verpackungen erstmals bereitgestellt werden. |
| Datenbasis | Verpackungsart, Material, Gewicht, Verpackungsebene, Einweg/Mehrweg, Artikelbezug, Mengen, Lieferländer, Lieferanteninformationen, Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit und technische Nachweise systematisch erfassen. |
| Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldungen | Für Deutschland prüfen, ob eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID, eine Systembeteiligung bei einem dualen System und deckungsgleiche Mengenmeldungen erforderlich sind. Bei Verkäufen in andere EU-Länder sind die jeweiligen nationalen Register und EPR-Vorgaben (Extended Producer Responsibility) zu prüfen. |
| Auskunftsfähigkeit | Ansprechpartner, Datenquellen, Mengenübersichten, Lieferantennachweise, technische Dokumentationen und Entscheidungsgrundlagen so organisieren, dass Anfragen kurzfristig beantwortet werden können. |
| Auf Aufforderung | Bestimmte Detailauskünfte, Nachweise oder behördliche Rückfragen können erst bei konkreter Aufforderung relevant werden. Dafür müssen die zugrunde liegenden Daten und Dokumente jedoch bereits auffindbar und belastbar sein. |
Welche dieser Daten und Maßnahmen tatsächlich benötigt werden, muss anhand der eigenen Rolle, der eingesetzten Verpackungen, der Absatzländer und der jeweils geltenden Übergangsregelungen bestimmt werden. Die rechtlichen Rollenbezeichnungen sind nicht mit dem allgemeinen Sprachgebrauch gleichzusetzen. Insbesondere können „Erzeuger" und „Hersteller" unterschiedliche Pflichten tragen. Die konkrete Zuordnung sollte daher fachkundig geprüft werden.
Welche Rolle das ERP spielen kann – und wie eEvolution darauf blickt
Ein ERP-System kann die PPWR nicht allein erfüllen, aber eine wichtige Grundlage schaffen. Viele Anforderungen hängen an operativen Daten wie Artikeln, Verpackungen, Mengen, Lieferländern, Lieferanteninformationen und Nachweisen. In unserem ERP-System eEvolution Hive9 sowie in unserer klassischen ERP-Lösung bestehen dafür bereits Strukturen, die als Ausgangspunkt für die Erfassung und Auswertung verpackungsbezogener Informationen dienen können.
Vorhandene ERP-Daten bedeuten jedoch nicht automatisch, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt sind. Das System kann Informationen strukturieren und auswertbar bereitstellen – rechtliche Bewertung, Registrierung und Compliance-Organisation bleiben aber Aufgabe des Unternehmens.
Einige für PPWR in Frage kommende Anforderungen sind noch nicht speziell abgebildet. Das betrifft beispielsweise Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit, Nachhaltigkeits- und Compliance-Daten, Freigaben, Pflichtfeldprüfungen, länderspezifische Auswertungen sowie mögliche Meldungen an LUCID (digitales Verpackungsregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister), duale Systeme oder nationale Register.
eEvolution bewertet die regulatorischen Anforderungen fortlaufend und gleicht sie mit konkreten Kundenanforderungen ab. Dabei wird geprüft, wie vorhandene Datenstrukturen sinnvoll genutzt und bei Bedarf um Merkmale, Plausibilitätsprüfungen, Auswertungen, Exporte oder Workflows ergänzt werden können. Aussagen zu konkretem Funktionsumfang, Bereitstellung und Zeitplanung erfolgen ausschließlich im Rahmen der offiziellen Produkt- und Releasekommunikation.
Fazit und Ausblick
Die PPWR macht Verpackungen zu einem organisatorischen und datenbezogenen Thema. Entscheidend ist die konkrete Rolle im Verpackungsprozess: Wer Waren verpackt, importiert, unter eigener Marke vertreibt oder grenzüberschreitend verkauft, sollte Pflichten, Datenbasis, Registrierungsfragen und Verantwortlichkeiten verbindlich klären.
Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche verpackungsbezogenen Daten bereits im ERP vorliegen, welche Informationen nur bei Lieferanten verfügbar sind und wo noch Zuordnungen oder Nachweise fehlen. eEvolution-Anwender können diese Bestandsaufnahme gemeinsam mit ihrem Ansprechpartner strukturiert vorbereiten.
ERP-Funktionen können die Erfassung, Strukturierung und Auswertung relevanter Informationen unterstützen. Sie ersetzen aber weder die rechtliche Einordnung des Unternehmens noch die Prüfung einzelner Verpackungen oder die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Situation individuell genau zu prüfen.
eEvolution verfolgt die Anforderungen und Kundenbedarfe weiter und informiert, sobald belastbare Entscheidungen zur ERP-seitigen Unterstützung vorliegen.
