Von der Pflicht, auf die OS-Plattform der EU zu verlinken haben viele Händler schon gehört. Seit 2017 gelten zusätzliche Pflichten für Händler, zum Beispiel der Hinweis, ob sie an einem Streitschlichtungsverfahren teilnehmen oder nicht. 2020 hat sich die Zuständigkeit geändert und es gibt eine neue „Universalschlichtungsstelle“.

Bereits bekannt sollte sein, dass Sie als Unternehmer den Verbraucher gemäß § 36 VSGB (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darüber informieren müssen, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Dieser Hinweis muss auf Ihrer Website leicht auffindbar sein.

Dazu hat die EU bereits 2016 eine Richtlinie über die alternative Streitbeilegung sowie die entsprechende ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution / Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) erlassen und dazu die OS-Plattform auf ihrer Website zur Verfügung gestellt, auf die gemäß Art. 14 der ODR-Verordnung per Link verwiesen werden muss.

Die Schlichtungsplattform soll der EU dabei helfen, gerade bei grenzüberschreitenden Onlinekäufen mehr Möglichkeiten zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher zur Verfügung zu stellen und somit für mehr Vertrauen bei den Verbrauchern zu sorgen.

Der Informationspflicht wird nachgekommen, wenn beispielsweise folgender Hinweis in das Impressum übernommen wird:

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Zu dieser europäischen Schlichtungsplattform kamen 2017 nationale Streitbeilegungsstellen hinzu. In Artikel 14 Abs 2 der ODR-Verordnung heißt es, dass Onlinehändler die Verbraucher über die Existenz der OS-Plattform sowie die Möglichkeit zur Streitbeilegung informieren müssen, sofern sie freiwillig oder verpflichtend eine (nationale) alternative Streitbeilegungsstelle nutzen.

Wenn Sie als Website- bzw. Onlineshop-Betreiber also an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, müssen Sie die Anschrift und Website der Streitbelegungsstelle mitteilen. Für einige Branchen, wie etwa Versicherungen oder Flugreisen, existieren spezialisierte Schlichtungsstellen. Darüber hinaus gilt seit dem 01.01.2020 in Deutschland die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. als Anlaufstelle für alle Verbraucherkonflikte, für die es keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt.

Diese Informationen müssen weiterhin leicht zugänglich, klar und verständlich auf der Website und in den AGB angebracht werden. Für die Universalschlichtungsstelle sind diese Daten auf der Website einzufügen:

Adresse:     Zentrum für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße

877694 Kehl am Rhein

Website:     https://www.universalschlichtungsstelle.de/

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Mirco Rennich

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