Konsignationslagerauftrag einrichten

Hier handelt es sich um eine Auftragsart, bei der die gelieferten Bestände nur auf Kommissionsbasis vom Hauptlager des Lieferanten in ein Konsignationslager des Kunden umgebucht werden. Der Wert der Ware und die Ware selbst werden bei allen Auswertungen und Statistiken weiterhin als Eigentum des Lieferanten berücksichtigt, obwohl sie sich nicht mehr im Hauptlager, sondern im Eigentumslager des Lieferanten befinden. Erst mit der Bezahlung der Rechnung geht das Eigentum der Ware auf den Kunden über und wird vom Lager abgebucht.

Daher kann bei einem Konsignationslagerauftrag ein Lieferschein nur storniert werden, solange für keine der darin enthaltenen Positionen eine Rechnung existiert.  Die betroffenen Rechnungen müssen vor der Lieferscheinstornierung storniert werden.

Versuchen Sie einen Lieferschein zu stornieren, dessen Positionen bereits teilweise oder komplett in einer Rechnung erfasst wurden, erhalten Sie die folgende Fehlermeldung:

Es werden automatisch die Rechnungen in der Auswahl selektiert, die das Stornieren von diesem Lieferschein vermeiden und können storniert werden.

Haben Sie die betroffenen Rechnungen erfolgreich storniert, können Sie im nächsten Schritt auch wie gewünscht die Lieferscheine stornieren. Lesen Sie zum Stornieren von Lieferscheinen und Rechnungen bitte auch das Kapitel Stornierung durchführen.

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