Vertrag - Register Arbeitspläne

Auf dem Register "Arbeitspläne" findet die Zuordnung von Arbeitsplänen zu einem Vertrag statt. Dabei wird wie gewohnt zwischen Modell- und Artikelarbeitspläne unterschieden.

Hinweis:

Dieser Reiter ist nur für Pauschal-Verträge verfügbar.

Hauptmodell und Modellkonfigurationen:

In der Tabelle "Hauptmodell und Modellkonfigurationen" finden Sie die Arbeitspläne zu Modellen, die dem Vertrag zugeordnet sind.

Inventar

In dieser Spalte wird die Inventarnummer angezeigt.

Modell

In dieser Spalte wird der Modellcode angezeigt.

Bezeichnung

In dieser Spalte wird die Bezeichnung des Modells angezeigt.

Arbeitsplanart

In dieser Spalte wird die Kurzbezeichnung der Arbeitsplanart des Modells angezeigt.

Bezeichnung

dieser Spalte wird die Bezeichnung der Arbeitsplanart des Modells angezeigt.

 

Artikelkonfigurationen:

In der Tabelle "Artikelkonfigurationen" finden Sie die Arbeitspläne zu Artikelkonfigurationen, die dem Vertrag zugeordnet sind.

Inventar

In dieser Spalte wird die Inventarnummer angezeigt.

Artikel

In dieser Spalte wird die Artikelnummer der Artikelkonfiguration angezeigt.

Bezeichnung

In dieser Spalte wird die Bezeichnung der Artikelkonfiguration angezeigt.

Arbeitsplanart

In dieser Spalte wird die Kurzbezeichnung der Arbeitsplanart der Artikelkonfiguration angezeigt.

Bezeichnung

dieser Spalte wird die Bezeichnung der Arbeitsplanart der Artikelkonfiguration angezeigt.

 

Neu

Über die Schaltfläche Neu werden alle Inventare gesucht, bei denen der Vertrag als Hauptvertrag zugewiesen ist und/ oder der Vertrag ein Detailvertrag ist.

Es können nun über das Symbol   die relevanten Modelle / Artikel ausgewählt werden (blau markiert), für die diese Verknüpfung gelten soll.

Gibt es zu einem Artikel mehrere Arbeitsplanschritte, so werden diese nun angezeigt. Für die Hinterlegung ist es ausreichend, einen dieser Arbeitsplanschritte in die Vertragszuordnung zu übernehmen. Hat man dieses hinterlegt, so wird der Vertrag in der Vertragsfakturierung erst dann zur Berechnung vorgeschlagen, wenn der zugehörige Arbeitsplanauftrag komplett abgeschlossen ist.

Hinweis:

Die Verknüpfung von Verträgen und Wartungen setzt voraus, dass das Zahlungsintervall mit dem Arbeitsplanintervall übereinstimmt, zum Beispiel halbjährlich.

 

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