Mehrwertsteuerschlüssel einrichten

Der erste Mehrwertsteuerschlüssel, den Sie hier anlegen, wird später von der Anwendung für jeden neuen Artikel, den Sie anlegen, als Standard vorbelegt. Dieser Wert wird im Hauptfenster im Modul Artikel im Feld MwSt. angezeigt.

Der bei der Installation eingetragene Mehrwertsteuerschlüssel wird als Vorbelegungswert, sowohl in eEvolution® Artikel, als auch in den anderen Modulen verwendet. Er wird als Standard bei der Installation vergeben und automatisch in den entsprechenden Feldern der verschiedenen Dialogfenster angezeigt.

Hinweis

Sie dürfen Mehrwertsteuerschlüssel sowie deren laufenden Nummer keinesfalls manuell anpassen.

Um einen Mehrwertsteuerschlüssel einzurichten:

  1. Wählen Sie im Verwaltungsdialog den Menüpunkt Finanzen & Zahlungsverkehr  aus.
  2. Klicken Sie auf Mehrwertsteuerschlüssel. Das Fenster MwSt.Schl. wird geöffnet.
  3. Wählen Sie die Schaltfläche Neu, um einen neuen Mehrwertsteuerschlüssel anzulegen. Die neue Zeile wird am Zeilenbeginn immer mit einem kleinen Plus gekennzeichnet. Das Feld Nr. wird automatisch mit der nächsten laufenden Nummer gefüllt.
  4. Geben Sie im Feld MwSt.-Schl. den neuen Mehrwertsteuersatz ein, z. B. 16 für 16 % Mehrwertsteuer.
  5. Geben Sie im Feld Bez. die Bezeichnung des neuen Mehrwertsteuersatzes ein, z. B. 16 % MwSt.)
  6. Im Feld Fussnotenbez. können Sie eine Fußnote eingeben. Auf der Rechnung in der MWST-Spalte neben dem Wert wird die Fußnotennummer und unter der Gesamtsumme als Legende hinter dieser Nummer die Bezeichnung ausgegeben. Die Fußnote wird nur ausgegeben, wenn der MwSt.-Schlüssel 0 ist.
  7. Das Feld Ums.St.Schl. dient dazu, die Steuerartenkennung in der Warenwirtschaft einzustellen. Sie können für jeden MwSt.-Satz einen Umsatzsteuerschlüssel (RefID) für die jeweilige Steuerart hinterlegen, z. B. 1 für 16 % MwSt. gilt für die Steuerart Umsatzsteuer-Regel der Steuerklasse Umsatzsteuer.
  8. Das Feld VSt.Schl. dient dazu, die Steuerartenkennung in der Warenwirtschaft einzustellen. Sie können für jeden MwSt.-Satz einen Vorsteuerschlüssel (RefID) für die jeweilige Steuerart hinterlegen, z. B. 5 für 15 % MwSt gilt für die Steuerart Vorsteuer-Regel der Steuerklasse Vorsteuer.
  9. Das Feld Land enthält ein Länderkürzel. Sobald diese Spalte nicht leer ist und dieser Mehrwertsteuerschlüssel bei einem Kunden eingetragen ist wird dieser Mehrwertsteuerschlüssel bei allen Positionen eines neuen Auftrags für diesen Kunden verwendet. Weiterhin wird beim Speichern der Auftragspositionen geprüft, ob es nur Mehrwertsteuern mit dem gleichen Land (bzw. ohne Land) gibt. Nur dann ist das Speichern der Positionen erlaubt.
  10. Das Feld Beleg-Nr. bleibt leer oder wird mit einer 1 belegt. Ist diese Spalte auf 1 gesetzt und wird dieser Mehrwertsteuerschlüssel in einem Auftrag verwendet, dann wird für jede Rechnung, Stornorechung, Gutschrift und Stornogutschrift in der Tabelle eine pro Land fortlaufende Belegnummer (beginngend bei 1) erzeugt (neue Spalte mwstbelegnr in der Tabelle aagfakt). Diese Belegnummer kann auf den entsprechenden Belegen angezeigt werden (Anpassung erforderlich).
  11. Im Feld Steuergruppe können verschiedene Steuersätze zu Gruppen zusammengefasst werden.
    Wenn bei einem Kunden oder bei einer abweichenden Lieferadresse eine MwSt. angegeben ist, dann wird diese in alle Auftragspositionen vererbt. Das ist aber in einigen Fällen falsch, da es ja in verschiedenen Ländern, z.B. Deutschland, mehrere Steuersätze gibt. Wird nun z.B. in Deutschland in einem Auftrag für einen Kunden in der Schweiz eine abweichende Lieferadresse in Deutschland und dort eine MwSt. von 19% eingetragen, dann würden alle Auftragspositionen diese 19% MwSt. bekommen, auch die, die mit 7% belegt werden müssen. Zur Lösung dieses Problems gibt es nun in den MwSt.-Sätzen ein zusätzliches Feld „Steuergruppe“. Zusammen mit dem bereits vorhandenen Land können nun die unterschiedlichen Steuersätze der Länder einander zugeordnet werden. Beim Eintrag einer abweichenden MwSt. in eine Auftragsposition wird nun geprüft, ob es einen Steuersatz mit dem Land des ursprünglichen Satzes und der Steuergruppe des abweichenden Steuersatzes gibt und dieser ggf. eingetragen. Sollte es einen solchen Steuersatz nicht geben wird, wie bisher, der abweichende Steuersatz eingetragen. Dies gilt auch, wenn Länder oder Steuergruppen der MwSt.-Sätze nicht gepflegt sind.   

 

Beispiel

Zuordnung der abweichenden Steuersätze zwischen Deutschland und Österreich

Es seien die folgenden Steuersätze definiert:

„Deutschland Standard“ Steuersatz=19%, Steuergruppe=1, Land=“D“

„Deutschland ermäßigt“ Steuersatz=7%, Steuergruppe=2, Land=“D“

„Österreich Standard“ Steuersatz=20%, Steuergruppe=1, Land=“A“

„Österreich ermäßigt“ Steuersatz=10%, Steuergruppe=2, Land=“A“

„EU Standard“ Steuersatz=0%, Steuergruppe=leer, Land=““

 

Somit sind die Standardsteuersätze und die ermäßigten Steuersätze der beidem Länder über die Steuergruppe einander zugeordnet. Der Steuersatz „EU Standard“ entspricht keiner anderen Steuer.

Nun wird ein Auftrag erfasst mit einem Kunden in Deutschland und einer abweichenden Lieferadresse in Österreich. Bei der Lieferadresse wird als Steuersatz „Österreich Standard“ angegeben. Bei den Artikeln sind die deutschen Steuersätze hinterlegt. Wenn die Steuergruppen und Länder der MwSt.-Sätze nicht gepflegt sind, werden bei allen Positionen 20% als Steuer eingetragen (so war es bisher). Da hier aber die Steuergruppen und Länder der MwSt.-Sätze eingetragen sind wird nun allen Artikeln, die den Steuersatz „Deutschland Standard“ (19%) haben, der Steuersatz „Österreich Standard“ (also 20%) zugeordnet und allen Artikeln, die den Steuersatz „Deutschland ermäßigt“ (7%) haben, der Steuersatz „Österreich ermäßigt“ (also 10%) zugeordnet. Das Ganze funktioniert auch, wenn bei der Lieferadresse der Steuersatz „Österreich ermäßigt“ hinterlegt wird.

Interessant wird diese Funktionalität auch in der folgenden Konstellation. Es wird ein Auftrag erstellt mit Artikeln, denen die deutschen Steuersätze zugeordnet sind und einem Kunden in z.B. Spanien, dem der Steuersatz „EU Standard“ (0%) zugeordnet ist. Es wird eine abweichende Lieferadresse in Deutschland angegeben mit dem Steuersatz „Deutschland Standard“ (19%). Bisher wurden nun bei allen Positionen 19% als MwSt. eingetragen. Durch die Angabe der Steuergruppen werden aber nun auch hier wieder die passenden Steuersätze zugeordnet, sodass Artikel mit ermäßigter Steuer diese auch behalten.

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