Ausgabe von Belegen in anderen Sprachen (Mehrsprachigkeit)

Mit der Funktionalität zur Mehrsprachigkeit (kurz iLS) können Sie die Belege in verschiedenen Sprachen hinterlegen und drucken.

Hinweis:

Um die Mehrsprachigkeit zu nutzen, muss diese natürlich lizenziert und eingerichtet sein. Sie finden alle wichtigen Informationen zu diesem Thema unter "Mehrsprachigkeit" in der Hilfe zur Installation/Administration.

Sie können die Sprache für den markierten Beleg direkt im Dialog "Drucken..."unter "Sprache" auswählen, wo alle auf dem System lizenzierten Sprachen angezeigt werden. Dabei können Sie in der Kundenverwaltung für jeden Kunden in dem Dialog "Diverses" über das Feld "Sprachkennzeichen" bereits eine Vorbelegung der Sprache festlegen, die Sie natürlich ggf. direkt beim Drucken noch übersteuern können. Solange einem Kunden kein Sprachkennzeichen hinterlegt ist, wird immer die Defaultsprache, d.h. in der Regel "Deutsch" im Dialog "Drucken..." als "Sprache" vorbelegt.

Nach der Änderung der Sprache für den markierten Beleg wird automatisch auf den zu der Sprache gehörigen Ordner gewechselt, in dem die Belege für die gewählte Sprache hinterlegt sind.

Tipp

Markieren Sie KEINEN Beleg und anschließend die Sprache, dann wird die Sprache für ALLE zu druckenden Belege in einem Rutsch angepasst.

Beim Drucken eines Belegs aus der Auftragsverwaltung werden auch die Positionen und Langtexte automatisch übersetzt, wenn diese entsprechend in der Artikelverwaltung bzw. in den Textbausteinen eingepflegt worden sind:

Damit beim Drucken eines der folgenden (Standard-) Belege in einer Fremdsprache die Artikelbezeichnungen und Langtexte der Position automatisch übersetzt werden können, müssen die folgenden Voraussetzungen für diese Position erfüllt sein:

Wichtig:

Ändert man die Sprache direkt in den Positionen und ersetzt die vorherigen Artikelbezeichnungen und Artikeltexte durch die auf Reiter "Sprache" hinterlegten Artikelbezeichnungen und Artikeltexte aus der gewählten Sprache, dann wird das ebenfalls als spezielle Anpassung an den Positionen angesehen und die Positionen können nicht mehr automatisch in eine andere Sprache übersetzt werden.

  1. Damit die Artikelbezeichnungen übersetzt werden können, muss auf dem Reiter "Sprache" in den Artikelstammdaten für die ausgewählte Sprache eine Übersetzung der Artikelbezeichnungen hinterlegt sein.
  2. Es darf KEINE Artikelbezeichnung speziell für den Auftrag angepasst worden sein, da in diesem Fall auf die abweichende Artikelbezeichnung direkt in der Auftragsposition zurückgegriffen wird und die Einträge auf dem Reiter "Sprache" für die unterschiedlichen Artikelbezeichnungen komplett ignoriert werden.
  3. Damit die Artikeltexte 1 und 2 übersetzt werden kann, muss auf dem Reiter "Sprache" in den Artikelstammdaten für die ausgewählte Sprache eine Übersetzung der Artikeltexte 1 und 2 hinterlegt sein.

  4. Es darf KEINER der beiden Artikeltexte speziell für den Auftrag angepasst worden sein, da in diesem Fall auf die abweichende Artikeltexte direkt in der Auftragsposition zurückgegriffen wird und die Einträge auf dem Reiter "Sprache" für die beiden Artikeltexte komplett ignoriert werden.

Die Unterscheidung zwischen einer Anpassung an der Artikelbezeichnung und den Artikellangtexten in einer Auftragsposition wird nicht von allen Funktionen und Belegen unterstützt. Die folgenden Funktionen & Belege im Standard unterscheiden zwischen einer Anpassung an der Artikelbezeichnung und der Anpassung an den Artikellangtexten in den Positionen:

 

Erzeugung von Angeboten:

Erzeugung von Aufträgen:

Erzeugung von Rechnungen bzw. Stornieren von Rechnungen:

Bei anderen Funktionen und Belegen wird weiterhin automatisch bei einer Anpassung an der Artikelbezeichnung ODER den Artikeltexten in den Positionen komplett auf die direkt in den Positionen hinterlegten Artikelbezeichnungen und Artikeltexten zurückgegriffen.

Achtung:

Möchten Sie in Ihren eigenen Belegen ebenfalls zwischen einer Anpassung an der Artikelbezeichnung und der Anpassung an den Artikeltexten in den Positionen unterscheiden, so müssen Sie diese dafür entsprechend einrichten.

 

 

Damit beim Drucken eines Belegs in einer Fremdsprache der Vor- und Nachtext zu einem Angebot/Auftrag/Gutschrift automatisch übersetzt werden können, müssen die folgenden Voraussetzungen für den Vor- bzw. Nachtext erfüllt sein:

  1. Es muss ein Textbaustein als Vortext verwendet worden sein, dem eine Übersetzung hinterlegt wurde.
  2. Der Vortext darf nicht manuell durch den Benutzer noch einmal angepasst worden sein, da in diesem Fall die Verbindung zum Textbaustein des Vortextes entfernt wird und daher nicht mehr auf die Übersetzung zurückgegriffen werden kann.
  3. Es muss ein Textbaustein als Nachtext verwendet worden sein, dem eine Übersetzung hinterlegt wurde.
  4. Der Nachtext darf nicht manuell durch den Benutzer noch einmal angepasst worden sein, da in diesem Fall die Verbindung zum Textbaustein des Nachtextes entfernt wird und daher nicht mehr auf die Übersetzung zurückgegriffen werden kann.