Eine gesetzliche Vorgabe fordert, dass auf Rechnungen, die ins EU-Ausland verschickt werden, die Umsatzsteuer-ID abgedruckt werden muss, zusätzlich werden sowohl bei Rechnungen als auch bei Lieferscheinen noch die Warennummer, Warenbezeichnung und das Ursprungsland abgedruckt.
Um zu verhindern, dass Rechnungen ohne die USt.-ID erzeugt werden können, wurde im Inst-Modul unter Applikationsmenü -> Verwaltung -> System ->System-Konfiguration -> Angauf eine Einstellmöglichkeit geschaffen:
Wenn dieses Flag gesetzt ist, werden keine Lieferscheine und keine Rechnungen erzeugt, wenn der Kunde keine USt.-ID hinterlegt hat.
Diese Funktion kann weiter eingeschränkt werden.
Im Feld 'nur bei folgendem MwSt-Schl.' kann die laufende Nummer eines MwSt. Schlüssels hinterlegt werden. Die Überprüfung wird jetzt nur durchgeführt, wenn diese Mehrwertsteuer im Auftrag enthalten ist d.h. hat dieser Kunde keine USt.-ID hinterlegt und enthält der Auftrag diese MwSt. werden die Lieferschein- und Rechnungsaktionen verhindert.